Schadenmeldung
Wenn in Ihrer Wohnung oder im Gebäude ein Schaden auftritt, können Sie ihn über dieses Formular schnell und unkompliziert melden. Beschreiben Sie den Vorfall bitte möglichst genau und laden bei Bedarf Fotos hoch.
Wir prüfen Ihre Meldung zeitnah und kümmern uns um die weitere Bearbeitung, damit der Schaden so schnell wie möglich behoben werden kann.
Mieter-App
Mit unserer Mieter-App haben Sie jederzeit Zugriff auf alle wichtigen Informationen rund um Ihr Mietverhältnis.
Im Community-Bereich können Sie sich direkt mit Ihren Nachbarn austauschen und bleiben so bestens vernetzt.
Über die App lassen sich Anfragen und Schadenmeldungen unkompliziert an die Hausverwaltung übermitteln – inklusive Einsicht in den jeweiligen Bearbeitungsstatus.
Zudem erhalten Sie wichtige Mitteilungen als Push-Benachrichtigung direkt auf Ihr Smartphone und bleiben so immer auf dem Laufenden.
So wird Wohnen transparenter und direkt spürbar komfortabler.
FAQ
-
Sie können unsere Mieter-App (Casavi) im Apple Appstore und Google Playstore herunterladen.
Den individuellen Einladungscode erhalten Sie automatisch von uns bei Beginn des Mietverhältnisses oder Übernahme einer Verwaltung.
Sollten Sie den Einladungscode verlegt haben, melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular. Sie erhalten dann unverzüglich einen neuen Einladungscode von uns.
-
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Vermieter laufend und wiederkehrend für den Betrieb des Grundstücks und Gebäudes entstehen. Dies können beispielsweise Kosten für Müllabfuhr, Rauchwarnmelderwartung oder Versicherung sein. Die genaue Aufstellung dazu finden Sie als Anlage zu Ihren Mietvertrag.
Heizkosten sind die Kosten, die beim Betrieb der zentralen Heizanlage zur Beheizung und/ oder Warmwasserversorgung entstehen. Dies sind beispielsweise Brennstoffkosten, Wartungskosten oder Betriebsstrom.
Von diesen Positionen sind Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten abzugrenzen.
-
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung muss bis spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erstellt und dem Mieter zugegangen sein.
Die Abrechnung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr 01.01. - 31.12.
-
Die Miete ist bis zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zahlen. Meist ist geregelt, dass die Miete im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats zu zahlen ist.
-
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie bequem über unsere Mieter-App erteilen.
Verwenden Sie hierfür einfach die Anfrage: Änderung der Bankverbindung und Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates.
-
Ihre Bankverbindung können Sie bequem über unsere Mieter-App ändern.
Verwenden Sie hierfür einfach die Anfrage: Änderung der Bankverbindung und Erteilung eines SEPA Lastschriftmandates.
-
Eine aktuelle Mietbescheinigung können Sie bequem über unsere Mieter-App anfordern.
Verwenden Sie hierfür einfach die Anfrage: Mietbescheinigung
-
Sollte jemand bei Ihnen mit einziehen wollen, verwenden Sie hierfür bitte in unserer Mieter-App die Anfrage: Genehmigungsanfrage Mitbewohner.
-
Eine Untervermietung ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Hier ist außerdem zu unterscheiden, ob die ganze Wohnung oder nur ein Teil davon untervermietet werden sollen.
Sollten Sie Ihre Wohnung oder einzelne Zimmer untervermieten wollen, verwenden Sie hierfür bitte in unserer Mieter-App die Anfrage: Genehmigungsanfrage Untervermietung.
-
Grundsätzlich dürfen Sie Kleintiere (z. B. Hamster, Ziervögel und -fische) in Ihrer Wohnung halten. Größere Tiere (z. B. Hunde, Katzen oder Reptilien) bedürfen, soweit dies im Mietvertrag nicht anders vereinbart ist, der Zustimmung des Vermieters.
Sollten Sie Ihrer Wohnung Tiere halten wollen, verwenden Sie hierfür bitte in unserer Mieter-App die Anfrage: Genehmigungsanfrage Tierhaltung.
-
Schäden können bequem über unsere Mieter-App gemeldet werden.
Verwenden Sie hierfür einfach die Anfrage: Schadenmeldung
Alternativ können Schäden auch direkt über unsere Website mit dem oben stehenden Formular Schadenmeldung gemeldet werden.
-
Sollten Sie einen Schlüssel verloren haben geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.
Um einen neuen Schlüssel zu erhalten, verwenden Sie hierfür bitte in unserer Mieter-App die Anfrage: Bestellung Schlüssel.
-
Beschlagene Scheiben, abgestandene Luft – das sind Anzeichen dafür zu überprüfen, ob Sie ausreichend lüften und heizen.
Denn jeder Mensch produziert durch die allgemeine Nutzung der Wohnung (Kochen, Waschen, Baden/Duschen, Pflanzen, usw.) Feuchtigkeit, die regelmäßig rausgelüftet werden muss. Je höher die Temperatur in der Wohnung ist, desto mehr Feuchtigkeit kann die Luft aufnehmen.
Ein angenehmes Raumklima kann man als Mensch nicht spüren, sondern nur messen. Allenfalls die Extremwerte (d.h. wenn die Luft zu trocken oder zu feucht ist) können wir als Menschen wahr nehmen.
-
Um das Mietverhältnis ordnungsgemäß zu kündigen, benötigen wir Ihre Kündigung im Original per Post. Diese muss von allen Vertragspartnern eigenhändig unterschrieben sein. Diese Bestimmungen sind gesetzlich vorgegeben.
-
Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses aufgelöst und abgerechnet, dabei kommt es in der Regel zu einem Kautionseinbehalt für eventuelle Nachforderungen aus ausstehenden Betriebskostenabrechnungen. Weiterhin kann ein Abzug für Forderungen des Vermieters, wie Schäden in der Mietfläche, erfolgen. Die Auszahlung des Restbetrages erfolgt schnellstmöglich, spätestens jedoch nach 12 Monaten.
-
Bei Auszug ist es möglich gewisse Möbel oder Einbauten in der Wohnung zu belassen und diese an den Nachmieter zu übergeben. Ebenso kann der Nachmieter für Sie die erforderlichen Schönheitsreparaturen ausführen.
Dazu ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig, die von Ihnen und dem Nachmieter unterschrieben wird und bei der Wohnungsabnahme vorzulegen ist.